Bei bestimmten Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bzw. bei bestimmten Plänen und Programmen eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen, z.B. für kommunale Bauleitpläne (= Umweltbericht). Sind erhebliche oder lang dauernde Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten, ist darüber hinaus auch die Eingriffsregelung anzuwenden.
Die UVP umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern. UVP-pflichtig sind die in Anlage 1 des UVPG aufgeführten Vorhaben wie z.B. Verkehrswegebau, Abgrabungen, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen oder Grundwasserentnahmen.
Der Vorhabensträger hat der Zulassungsbehörde die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zu Beginn des Verfahrens zur Prüfung vorzulegen. Ebenfalls sind Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert bzw. ausgeglichen werden, darzustellen. Diese Umweltverträglichkeitsuntersuchungen bieten wir an. Darüber hinaus beraten wir Kunden und Fachbehörden über den erforderlichen Untersuchungsumfang zur Ermittlung der Umweltauswirkungen.