Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Anfang November 2015 veröffentlichte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) den überarbeiteten „Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“

Grundlegende Änderungen in der neuen Fassung ergeben sich u.a. für die Landschaftsbildbewertung als Teilbereich des Landschaftspflegerischen Begleitplanes.

Das Büro raskin begleitet Sie in den notwendigen Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen (s. Kap. 5 im Windenergie-Erlass). Hierzu gehören beispielsweise die Erstellung von Artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen (ASP Stufen I und II) inklusive der erforderlichen faunistischen Erfassungen sowie die Erstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LPB) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dorothee Raskin, die Sie auch gerne berät.

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