Vor dem Hintergrund des aktuellen EU-Gemeinschaftsrechts (Vogelschutz-, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) ist die arten- und habitatschutzrechtliche Genehmigungsplanung eine bedeutsame und anspruchsvolle Komponente bei der Realisierung von Vorhaben und Projekten. Dementsprechend bilden Arten- und Habitatschutz einen Schwerpunkt unser täglichen Arbeit.
Das Büro raskin beschäftigt sich seit 1994 mit artenschutzfachlichen und -rechtlichen Fragestellungen. Nach Inkraftreten der FFH-Richtlinie haben wir mit dem Feldhamstervorkommen im Plangebiet des grenzüberschreitenden Gewerbegebietes Aachen-Heerlen den ersten bundesweiten EU-Artenschutz-„Sündenfall“ überhaupt bearbeitet. Weitere wegweisende Großprojekte stellten die artenschutzrechtliche Genehmigung des Braunkohlekraftwerkes Neurath, des Campus Melaten (Erweiterung der RWTH-Aachen) und der Querspange der A44 in Bochum dar. In diesem Zusammenhang bestehen auch Erfahrungen mit Verwaltungsgerichten (OVG Münster, BVerwG Leipzig und Raad van State Den Haag) und der EU-Komission (Brüssel).
Die Erstellung artenschutzrechtlicher Prüfungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen ist ein relativ junges Arbeitsfeld, in dem wir seit 2009 tätig sind. Mittlerweile haben wir in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über 50 Projekte begleitet.